Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur berichtete am 23.12.19 bei Twitter dass sie gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt hat. Die Bundesnetzagentur ist gegen das Unternehmen in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgegangen und hat mehrfach Bußgelder verhängt.


"Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


Bei der Bundesnetzagentur sind bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.


Für die Neukundenakquise hatte das Unternehmen externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.


Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.


Sky Deutschland Fernsehen hat nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.


Die Bundesnetzagentur informiert in ihrer Pressemitteilung dass Betroffene, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde eine Beschwerde einreichen können. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben möglichst präzise und detailliert sein.



Anmerkung: Bei gewinn-portal.de werden grundsätzlich KEINE Gewinnspiele von erkennbaren Adresshändlern veröffentlicht.