Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur teilt mit dass in Deutschland Anrufe zu (0)137x Rufnummern, die als Massenverkehrsdienste bezeichnet werden, ab 01.04.2022 einheitliche Preise für Festnetz und Mobilfunknetz haben. Entsprechend entfällt die bisherige Pflicht auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hinweisen zu müssen.
Durch diese Regulierungsentscheidung ist die Teilnahme an (0)137x Telefongewinnspielen aus Mobilfunknetzen zum 01.04.2022 deutlich günstiger geworden.
ZitatWenn für Anrufe aus den Mobilfunknetzen vom Festnetzpreis abweichende Preise gelten, muss grundsätzlich der Festnetzpreis angegeben werden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen. Dies gilt für (0)900-Premium-Dienste, 118xy-Auskunftsdienste und (0)137-Massenverkehrsdienste (bis zum 31.03.2022) nur solange, bis die Bundesnetzagentur netzübergreifend für sämtliche Anbieter einen einheitlichen Preis für Festnetz und Mobilfunk festgelegt hat.
Stand 01.04.2022, alle Angaben ohne Gewähr, Quelle: Bundesnetzagentur - Preistransparenz