Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

In betrügerischer Absicht wird Privatpersonen am Telefon mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel einer Wasch- oder Reinigungsmittel-Marke einen Betrag von z. B. 100.000 Euro gewonnen hätten. Um den Gewinn zu erhalten, müssten sie vorab Transfergebühren in Höhe von z. B. 395 Euro auf ein Konto überweisen.
Der IKW informiert, dass seine Mitgliedsfirmen bei Gewinnspielen für die Auszahlung von Gewinnen nie "Transfergebühren" oder ähnliches erheben. Keinesfalls sollen nach telefonischer Aufforderung daher solche Gebühren überwiesen werden.
Weitere allgemeine Tipps zum Erkennen falscher Gewinnversprechen gibt es z. B. hier: Falsche Gewinnversprechen | polizei-beratung.de
Kommentare 2
Lars
https://www.prosieben.de/tv/la…ht-sich-an-abzockern-clip
stefan.eschrich
Den Fall hab schon hinter mir. Aufpassen, die Betrüger sind unangenehme Zeitgenossen. Stur bleiben und am besten AUFLEGEN.